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"Erfaßte Patienten, kontrollieren Ärzte
... 'Schon seit Jahren wird diese Diagnose-Verschlüsselung
von den Krankenhäusern angewandt, ohne daß jemand dagegen protestiert
hätte oder daß von Datenmißbrauch gesprochen wurden',
sagte die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums, Sabine Lauxen ...
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob spricht vom 'tiefen
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Versicherten'. Lauxen wirft
Jacob vor, er habe seine Bedenken gegenüber dem Ministerium noch nicht
schriftlich begründet. ... 'Solange wir nichts vom Datenschutzbeauftragten
vorliegen haben, können wir nicht handeln' ... Auch die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) hält die Kritik wegen angeblich schwerwiegender
Verstöße gegen den Datenschutz für überzogen. Das
zentrale Zusammenführen und Auswerten von Patientendaten diene keineswegs
dem Ausspionieren der Patienten, sondern vorwiegend der Information und
Kontrolle der Kassenärzte ... Zudem werden die Angaben der Mediziner
von der Kassenärztlichen Vereinigung in zwei getrennte Datensätze
aufgeteilt. Satz eins enthält Namen und Nummer des Patienten sowie
die verordneten Leistungen - nicht die Diagnose der Krankheit. Satz zwei
enthält die Diagnose und Leistung, aber keine Patientendaten. ...
Der einzelne Kranke aber werde nicht überprüft." BerlZtg
20.7.99 S. 2
"Reform
Datenschützer verlangt Überarbeitung
Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Hansjürgen Garstka,
hat die rot-grüne Bundesregierung aufgefordert, das geplante Gesetz
zur Gesundheitsreform zu überarbeiten und damit den Datenschutz zu
gewährleisten. Die gesetzlichen Krankenkassen erhielten infolge der
Pläne Daten, 'die sie jederzeit auf den Versicherten bezogen abrufen
können', sagte Garstka der 'Berliner Zeitung'. Dies stelle einen erheblichen
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Die geplante Gesundheitsreform
berge das Risiko des 'gläsernen Patienten'. Garstka appellierte an
die Bundesregierung, die Ziele der Reform, wie beispielsweise die Überprüfung
der Wirtschaftlichkeit, auf anderem Wege zu verwirklichen, der dem Datenschutz
der Patienten besser Rechnung trägt. .... Garstka kritisierte zudem
die mangelnde Informationspolitik der Regierung. 'Wir wissen bisher noch
nicht einmal, in welcher Form die ICD-10-Liste in Kraft getreten ist',
sagte er. Das Bonner Gesundheitsministerium habe darüber den Bundesbeauftragten
für den Datenschutz noch nicht informiert." BerlZtg 20.7.99 S.
2
"Ärztekammer kritisiert Datensammelwut
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich
Hoppe, hat seine Kritik an der Gesundheitsreform erneuert. 'Der Patient
wird durchleutet wie niemals zuvor'. sagte Hoppe. ... Hindergrund: Die
Krankenkassen sollen künftig zentral alle Behandlungsdaten erheben
und für Prüfzwecke auswerten können." MoPo 20.7.99
S. 6
*
"Wenn der schwarze Postmann klingelt
CDU-Rentenbriefe datenschutzrechtlich fragwürdig ... SPD-Bundesgeschäftsführer
Ottmar Schreiner wirft der CDU 'Adressenklau' und Verletzung der Privatsphäre
vor. Die CDU versuche, bei Meldeämtern Adressen von Rentnern für
parteipolitische Propaganda zu 'verschleiern'. Das allerdings hat sie nicht
nötig, meint Helga Schumacher. Sprecherin des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz. Sechs Monate vor Wahlen haben Parteien generell das Recht,
von den Meldeämtern Adreßlisten anzufordern. Diese Listen sind
zweckgebunden, das heißt sie dürfen nur für Wahlkampfzwecke
benutzt werden und müssen vier Wochen nach dem Wahlgang gelöscht
werden. Wenn die Rentenbriefe als Teil von Wahlkampagnen wirken, seien
sie also kaum zu beanstanden. Sind sie doch, sagt Werner Schneider, Landesbeauftragter
für den Datenschutz in Baden-Württemberg. Denn die Aktion sei
offensichtlich bundesweit konzipiert. In seinem Lande jedoch stünden
Kommunalwahlen an, und die hätten nun mal nichts mit der Rentendiskussion
zu tun. Also liege hier ein Verstoß gegen den Datenschutz vor. Der
CDU-Bundesvorstand zuckt die Schultern: Dort hat man den Brief zwar entworfen,
ist jedoch über dessen Verbreitung nicht informiert. Die nämlich
obliegt den Landesverbänden." ND 20.7.99 S. 9
Lokales
Brandenburg
"Fahndung mit 'Pass': Polizei im Computernetz
Ein neues Computersystem der brandenburgischen Polizei absolvierte
in den vergangenen Monaten erfolgreich den Probebetrieb. Das 'Polizeiliche
Auskunfts-System Straftaten' (Pass) ermöglicht den Zugriff auf alle
gespeicherten Daten über Straftaten, Verdächtige und Opfer, so
Innenminister Alwin Ziel (SPD) gestern in Cottbus." MoPo 20.7.99 S.
16
"Polizei jetzt voll vernetzt
... Mit dem neuen System hätten die Polizisten erstmals
schnell und unkompliziert Zugriff auf sämtliche Täterdaten, auf
deren Delikte im In- und Ausland, auf Fotos und Phantomzeichnungen. Straftaten
könnten 'in wenigen Minuten' miteinander verglichen werden, betonte
Ziel." ND 20.7.99 S. 20
"Neues Computersystem für die Polizei
'Pass' ermöglicht Zugriff auf Daten von Verdächtigen,
Delikte, Fotos und Phantombilder" BerlZtg
20.7.99 S. 25
*
Hessen
"Justizminister Wagner kündigt 'Korrekturen'
an
Hessen will Strafvollzug verschärfen
Weniger Zellenkomfort und Begrenzung des Freigangs geplant
... Auch die sogenannten elektronische Fußfessel möchte
der CDU-Politiker in den nächsten zwei Jahren 'an freiwilligen Probanden'
untersuchen. Allerdings nicht (wie derzeit in der bundespolitischen Diskussion)
als Ersatz für eine Haftstrafe, sondern quasi als 'elektronische Bewährungshelfer'.
Kritiker sehen darin einen 'überflüssigen Vorschlag'. Denn mit
Hilfe der Fußfessel kann nur überprüft werden, wann der
Bewährungstäter seine Wohnung verläßt, nicht aber,
wohin er geht." SZ 20.7.99 S. 6